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AuthorsVolker Claus, Norbert Ritter
TitleInformatik-Fachbereiche an deutschen Universitäten - Eine kurze Entwicklungsgeschichte aus Sicht des Fakultätentags Informatik
Published inInformatik Spektrum
PublisherSpringer
Date2020
Document nr (ISBN/DOI)10.1007/s00287-020-01296-x
URLhttps://doi.org/10.1007/s00287-020-01296-x
AbstractDie sich gegenwärtig vollziehende digitale Transformation belegt die Entwicklung der Informatik hin zu einer wissenschaftlichen Schlüsseldisziplin. Hierbei handelt es sich um eine rasante Entwicklung; vor etwa 50 Jahren wurde noch diskutiert, ob es sich bei der Informatik überhaupt um eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin oder vielmehr um ein Teilgebiet der Mathematik oder der Elektrotechnik handelt. Der Begriff „Informatik“ wurde – so nehmen die Autoren an – erstmals 1968 im Zusammenhang mit den allerersten Empfehlungen für einen Studiengang im Bereich der Datenverarbeitung verwendet; die erste Informatikdiplomprüfungsordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde am 01.02.1973 beschlossen. Die Überzeugungen und die Überzeugungskraft der Pioniere der Informatik, die Gründungen der Gesellschaft für Informatik (1969) und des Fakultätentags Informatik (1973), die Einsetzung eines Fachausschusses Informatik in der DFG (1970) sowie frühe Aktivitäten des Wissenschaftsrats förderten die Entstehung von Informatikfachbereichen an deutschen Universitäten. Dieser Beitrag zeigt die Entwicklung der Lehre/Lehrinhalte sowie der Forschung in diesen Fachbereichen in den letzten 50 Jahren aus der Sicht des Fakultätentags Informatik auf. Während diese Entwicklung zunächst Informatik als eigenständige wissenschaftliche Disziplin etablierte, ist heutzutage ein immer stärker werdendes Zusammenwirken der Informatik mit wissenschaftlichen Partnerdisziplinen aller Bereiche zu beobachten (Data Science/Künstliche Intelligenz). Es muss verstärkt darüber nachgedacht und miteinander darüber gesprochen werden, was diese steigende Verantwortung für die Informatik als wissenschaftliche Disziplin bedeutet und wie sie dieser gerecht werden kann.
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